Weg mit der Lebensversicherung

Sind Sie unzufrieden mit Ihrer Lebensversicherung?

Sie wollen den Vertrag kündigen oder Sie haben schon gekündigt?

Dann hilft Ihnen jetzt ein aktuelles Urteil des BGH!
Bei Verträgen die zwischen 1994 – 2007 abgeschlossen wurden gab es bei vielen Verträgen eine falsche Widerrufsbelehrung. Das bedeutet, das die Verträge Rückabgewickelt werden können und die Versicherung Ihnen häufig mehr auszahlen muss. Dies gilt auch für schon gekündigte Verträge!

Lassen Sie eventuelle Ansprüche kostenlos überprüfen.

Über das vorhandene Netzwerk von Spezialisten und Partneranwälten verhelfen wir Ihnen, Ihre Rechte gegenüber den Gesellschaften durchzusetzen

OHNE KOSTENRISIKO MÖGLICH!

Jetzt Verträge prüfen!

Sie benötigen folgende Unterlagen:
gekündigter Vertrag
Antrag mit Widerufsbelehrung
Ablaufschreiben mit Auszahlungsbetrag
Policenkopie (ist hilfreich)

laufender Vertrag
Antrag mit Widerufsbelehrung
letzte Vertragsstandmitteilung
Policenkopie (ohne Bedingungen, meist die ersten 5-6 Seiten)

Um die Anfrage zu vereinfachen fordern Sie per Mail eine Checkliste von uns an.